Architektur / Wohnraumplanung

Wir koordinieren Ihre Wünsche und Anforderungen an ein Bauprojekt und vermitteln diese gerne an einen uns bekannten und mit unserem Baustil und der Bauausführung vertrauten Architekten.

Die Leistungen und Vergütungen der Architekten wird in Leistungsphasen der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen geregelt.
Die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) ist eine preisrechtliche Verordnung der Bundesregierung. Der Anwendungsbereich der Honorarordnung wird in § 1 HOAI beschrieben: Die Bestimmungen dieser Verordnung gelten für die Berechnung der Entgelte für die Leistungen der Architekten und Ingenieure (Auftragnehmer), soweit sie durch Leistungsbilder oder andere Bestimmungen dieser Verordnung erfasst werden. Die HOAI legt fest, wie ein Architektenhonorar zu ermitteln ist und schreibt in Honorartabellen die Preisgrenzen (Vorgabe von Mindest- und Höchstsätzen) für Architektenleistungen vor. Die HOAI ist eine bundesweit geltende Preisverordnung, die die Bundesregierung auf der Grundlage eines Artikelgesetzes erlassen hat. Kammermitglieder sind darüber hinaus aufgrund ihres Standesrechtes - der Berufsordnung - dazu verpflichtet, die HOAI anzuwenden. Es gibt in der der HOAI die folgenden Leistungsphasen für Architekten/Ingenieure, welche in §15 der HOAI in neun Phasen detailliert beschrieben sind:

  • Grundlagenermittlung
  • Vorplanung
  • Entwurfsplanung
  • Genehmigungsplanung
  • Ausführungsplanung, Werkplanung
  • Vorbereitung der Vergabe
  • Mitwirkung bei der Vergabe
  • Objektüberwachung
  • Objektbetreuung und Dokumentation

Alles zusammen ergibt 100% der Architektenleistung.

Architektenhonorare werden nicht frei ausgehandelt, sondern sind gesetzlich geregelt. Der Architekt bietet seine Leistungen nicht im Preis-, sondern im Qualitätswettbewerb an. Daher auch die berufsrechtliche Einschränkung der Werbung: Der Architekt wirbt mit seiner Leistung. 
Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure setzt die Höhe des Honorars nach dem Umfang der Leistung, den anrechenbaren Baukosten und der Schwierigkeit der Bauaufgabe fest.