Vermessungsleistungen

Lagepläne
Absteckungen
Einmessungen
katasterliche Fortführung

Sie haben ein Grundstück, einen Architekten und möchten an-, um- oder neu bauen. Dann koordinieren wir gerne die für Ihr Bauprojekt notwendigen Schritte mit einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur:

- Planungsgrundlage für den Architekten (sogenannter Vorabzug)
Die Planungsgrundlage enthält die Grundstücks- und Nachbargrenzen, den Gebäudebestand, die Topographie, sowie das Höhenaufmaß, den Kanalbestand, das Baurecht (Bebauungsplan), die ggf. vorhandenen Baulasten und Angaben zum Denkmalschutz.

- Amtlicher Lageplan
Nach Abschluß der Planung durch Ihren Architekten, erhalt der Vermesser die kompletten Bauzeichnungen einschließlich der geplanten Entwässerung. Er erstellt den amtlichen Lageplan mit Projekteintrag und den zugehörigen Berechnungen wie GRZ, GFZ und Abstandflächen. Den fertigen amtlichen Lageplan erhält der Architekt in der erforderlichen Anzahl zur Einreichnung des Bauantrages.

- Amtlicher Lageplan zur Baulasteintragung
Sollte durch die Planung oder die Bebauung ein bauordnungsrechtlicher Verstoß entstehen, so gibt es die Möglichkeit einer öffentlich rechtliche Sicherung (Baulasteintragung).
Die Abstandflächen fallen auf das Nachbargrundstück => Abstandflächenbaulast/Vereinigungsbaulast
Bauen über oder an vorhandene Grenzen => Vereinigungsbaulast
Baugrundstück liegt nicht an einer öffentlichen Verkehrsfläche => Zuwegungsbaulast
Entwässerung von Regen- und/oder Schmutzwasser über fremdes Grundstück => Entwässerungsbaulast
Grenzbebauung => Anbaubaulast, Bauen ohne Grenzabstand
Bauen ohne den nötigen Brandabstand => Brandschutzbaulast

- Grobabsteckung
Nach erteilter Baugenehmigung werden Gebäude mit Kellergeschoß in der Regel grob abgesteckt.
Der Vermesser markiert die Gebäudeecken durch Holzpflöcke in der Örtlichkeit. Diese dienen dem Bauunternehmer zur Ausschachtung und groben Erdarbeiten. Auf Wunsch wird ein Höhenpunkt für die ausführende Firma angegeben. Im Anschluss erstellt der Vermesser eine Skizze, aus der die Absteckmaße hervor gehen.

- Feinabsteckung
Nach erfolgter Ausschachtung werden durch den Bauunternehmer Schnurgerüste in den Ecken der Baugrube erstellt, auf denen der Vermesser die Fluchten der Gebäudeaussenwände mit Nägeln markiert. Im Anschluss erstellt der Vermesser eine Skizze, aus der die Absteckmaße hervor gehen.

- Sockelabnahme
In Einzelfällen kann die Bauaufsichtsbehörde eine sogenannte Sockelabnahme fordern. Hier wird die Bodenplatte in Lage und Höhe eingemessen, um die Ausführung mit der Genehmigung zu vergleichen. Im Anschluss erstellt der Vermesser eine Skizze, aus der die Lage und Höhe der Bodenplatte hervor geht.

- Gebäudeeinmessung
Nachdem alle Arbeiten am äußeren Baukörper abgeschlossen sind, muß gemäß Vermessungs- und Katastergesetz das Gebäude amtlich eingemessen werden. Der Vermesser vermisst das Gebäude nach den bestehenden Vorschriften ein, die Einreichung der Vermessungsschriften erfolgt anschließend beim zuständigen Katasteramt.